Höfliche Erinnerung an die Aktualisierung der CE-Herstellerplakette
Es ist jetzt wirklich an der Zeit, das Herstellerschild für Boote, die in der EU auf den Markt gebracht werden, anzupassen.Die beiden ISO-Normen “Kleine Wasserfahrzeuge - Hersteller-Schild (ISO 14945:2021)“ und „Kleine Wasserfahrzeuge - Maximale Zuladung (ISO 14946:2021)“ wurden bereits im Dezember 2021 veröffentlicht und gelten seit dem 9. Dezember 2021 (siehe IMCI Nachricht vom 14.12.2021)
Seitdem muß die neue "Masse für das Fabrikschild, mMBP" auf dem Fabrikschild angegeben werden. Diese Masse für das Fabrikschild, mMBP, schließt dabei jegliche "Zulage für die Masse von Sonderausstattungen und Armaturen, die nicht in der Grundausstattung des Herstellers enthalten sind" aus. Außerdem ist die Masse für den OB-Motor nicht mehr in der Masse für das Fabrikschild, mMBP, enthalten.
Diese Änderung muß in der Betriebsanleitung und in der Konformitätserklärung (DoC) entsprechend umgesetzt werden.
Fragen zu diesem Nachricht können gerne an IMCI gerichtet werden.
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Bitte denken Sie daran, daß nach Artikel 7, Kl. 4 der Richtlinie 2013/53/EU der Hersteller verpflichtet ist, immer die neueste harmonisierte Norm zu verwenden, um die Konformitätsvermutung zu erreichen.
Die oben genannte Version des Amtblattes mag hier nicht richtig zitiert worden sein. Gültig ist daher nur die oben bezeichnete Veröffentlichung im EU Amtsblatt.
Hier sehen Sie die aktuelle Liste der ISO-Normen, die im Rahmen der Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder verwendet werden.